Nach dem LBKG ist in Rheinland-Pfalz geregelt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ausführen zu dürfen. Demnach ist ein frühestmöglicher Eintritt in den aktiven Dienst mit dem vollendetem 16. Lebensjahr möglich. Spätestens mit dem 63. Lebenjahr (nach Änderung des LBKG unmehr bis zum 67. Lebensjahr), muss er aktive Dienst beendet werden. Grundsätzlich ist damit der Dienst in der Feuerwehr auf diesen Zeitraum begrenzt.

Die "altgedienten" Kameraden müssen dann jedoch nicht gänzlich aus dem Feuerwehrdienst ausscheiden: es gibt die Möglichkeit, nach erreichen der Altersgrenze, in die sogenannte Alters- oder Ehrenabteilung zu wechseln. Neben den Kameradschaftsabenden  sind die sie dann auch gerne auch auf anderen Veranstaltungen gesehen. Sie dürfen weiterhin am "Leben der Feuerwehr" teil haben, helfen gerne bei Festen und Veranstaltungen, können mit Ihrer Erfahrung bei Übungen und Schulungen dienlich sein und sich somit weiterhin der Feuerwehr zugehörig fühlen.

Im August 1991, nachdem auch die Feuerwehren sich immer intensiver um ihren Nachwuchs kümmern mussten, wurde in Münstermaifeld die erste Jugendfeuerwehr der Verbandsgemeinde Maifeld gegründet. Diese bietet Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren die Möglichkeit, das Feuerwehr-"Handwerk" zu erlernen, und auch in den Gruppenstunden ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Einem späteren Wechsel in die Einsatzabteilung steht nach erreichen der Altersgrenze nichts im Wege. Einer möglichen Verkürzung der Grundausbildung Teil 2 auf ein Jahr stimmt der Landkreis MYK jedoch nicht zu.

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