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§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein hat die Aufgabe, die Freiwillige Feuerwehr Münstermaifeld nach dem "Landesgesetzt über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz" zu fördern. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:
a) durch Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen,
b) durch die Wahrnehmung sozialer Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,
c) durch die Beratung in Fragen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes,
d) durch ideelle und materielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Münstermaifeld. - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. - Der Verein ist politisch und religiös neutral.